GESETZLICH VERSICHERTE

 

 

Ich bin bei der Kassenärztlichen Vereinigung für Verhaltenstherapie zugelassen und kann daher direkt über Ihre Krankenkasse abrechnen- es entstehen Ihnen daher keine direkten Kosten. 

KOSTEN UND ABLAUF

Bei einem ersten Kennenlernen (Erstgespräch) klären wir Ihre Anliegen und Ziele und prüfen gemeinsam, ob mein Therapieangebot passend und stimmig für Sie ist. Für alle Fragen bezüglich der Kostenübernahmen und Formalitäten stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung und bin Ihnen bei der Antragstellung selbstverständlich behilflich.

PRIVAT VERSICHERTE UND BEIHILFEBERECHTIGTE

Meine psychotherapeutischen Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) abgerechnet, analog zur Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Dabei orientiere ich mich an den Abrechnungsempfehlungen für psychotherapeutische Leistungen (Analoge Abrechnungsempfehlung). In begründeten Fällen kann ein höherer Faktor (bis zu 3,5fach) angewendet werden.
Wenn Sie privat versichert und/ oder Beihilfe berechtigt sind, ist eine Kostenübernahme durch Ihre private Krankenversicherung sowie Beihilfestelle in der Regel möglich. Der genaue Umfang der Erstattung hängt von Ihrem individuellen Tarif ab. Bitte klären Sie vor Beginn der Therapie, welche Leistungen übernommen werden und welche Formalitäten gegebenenfalls erforderlich sind. Die Abrechnung erfolgt zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung bzw. Beihilfestelle. Sprechstunde und Probatorik sind i.d.R. nicht genehmigungspflichtig und werden von Ihrer privaten Krankenkasse übernommen. 

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